ALLGEMEIN

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Firma Stefan Rudigier e.U., Angerweg 6a, 5630 Bad Hofgastein, nachfolgend Rudigier Reisen genannt, angebotene Beförderung von Gästen in jeglicher Form, Autovermietung sowie allen weiteren angebotenen Leistungen.

1. Personenbeförderung

a. ANMELDUNG/BUCHUNG

Die Transferanmeldung ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig. Mündliche Vereinbarungen, betreffend der Erteilung von Aufträgen sowie Auftragsänderungen sind, ohne schriftliche Genehmigung/ Bestätigung durch Rudigier Reisen gegenstandslos. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle (Sammeltransfer) müssen Buchungen mindestens 24 Stunden vor An- bzw. Abreise durchgeführt werden, unter dieser Frist ist eine verbindliche Buchung nur mit Zustimmung von Rudigier Reisen möglich. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle (Sammeltransfer) gilt eine Mindestbeteiligung von 2 Personen bzw. der auf den Websites (www.gasteintaxi.com / www.austriatransfer.com) kommunizierte Mindestpreis und Tarif. Jede für Gäste verbindliche Kostenpflichtige Buchungsanfrage wird für Rudigier Reisen erst durch die Annahme (=Schriftliche Buchungsbestätigung) wirksam.

b. BEZAHLUNG

Wurden keine anderslautenden schriftlichen Bedingungen vereinbart gilt:

- Zahlung des Gesamtbetrages in BAR an den Fahrer

Um eine verbindliche Online Buchungsanfrage zu senden ist die Angabe einer gültigen Kreditkarte erforderlich. Nach Bestätigung Ihrer Buchung, wird auf der angegebenen Karte der vereinbarte voraussichtliche Transferpreis RESERVIERT. Nach Bezahlung des gesamten Transferpreises in BAR vor dem 1. Transfer ( Hinfahrt ) an unseren Fahrer wird der reservierte Betrag gelöscht. ACHTUNG – Die Löschung des reservierten Betrages wird nach unserer Freigabe durch Ihre Kreditkartenfirma durchgeführt – dies kann bis zu 4 Wochen dauern.

- Zahlung des Gesamtbetrages mittels KREDITKARTE

Nach Bestätigung Ihrer Buchung wird der gesamte vereinbarte Transferpreis von Ihrer Kreditkarte abgebucht.

- Zahlung des Gesamtbetrages mit VORABÜBERWEISUNG (Rechnung)

Nach Bestätigung Ihrer Buchung überweisen Sie innerhalb von 5 Tagen den Transferpreis unter Angabe der Buchungsnummer auf unser Bankkonto. Bankverbindung und Buchungsnummer finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. ACHTUNG die Bezahlung mittels Vorabüberweisung ist nur bis 7 Tage vor dem 1. Transfer möglich

- Zahlung des Gesamtbetrages mit ÜBERWEISUNG nach Leistungserbringung

Diese Zahlungsmethode steht nur unseren Premium Partnern / Partnern & Agenturen – mit Kundennummer - und nur nach schriftlicher Bestätigung durch Rudigier Reisen zur Verfügung Das Zahlungsziel sämtlicher Rechnungen beträgt – sollte keine andere Vereinbarung bestehen - 7 Tage ab Leistungsdatum bzw. Erhalt der Rechnung. Rabatte und Skonto für Premium Partner / Agenturen sind nur bei Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich und werden bei der Rechnungslegung sofort in Abzug gebracht. Für vereinbarte Provisionen wird ausnahmslos erst nach fristgerechter Bezahlung des Gesamtbetrages eine Gutschrift erstellt. Bei Zahlungsverzug werden € 30,00 Mahnspesen pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,5% p.a. verrechnet. Alle weiteren Kosten im Zuge der Einbringungsmaßnahmen werden ebenfalls dem Schuldner in Rechnung gestellt. Als zuständige Gerichte werden das Bezirksgericht St.Johann i.Pg und Landesgericht Salzburg vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

c. TRANSFER- Modalitäten ABREISE Low Cost Airport Shuttle

Die Abholung erfolgt direkt von der – lt. Buchungsbestätigung - genau angegebenen Adresse (Hotel) des Gastes. Der Gast hat bei Abreise 10 min vor der in der Buchungsbestätigung angegebenen Abholzeit auf unser Transferfahrzeug zu warten und das Gepäck zur Verladung bereitzustellen. Für die Verladung der richtigen Gepäckstücke durch den Fahrer, haftet alleine der Gast.
Bei der Transferart LowCost Airport Shuttle (Sammeltransfer) werden meistens zwei bis drei Hotels/Adressen angefahren, wobei es zu kurzen Verzögerungen bei der Abfahrt kommen kann. Sollte das Transferfahrzeug nicht spätestens 15 Minuten nach Ihrer angegebenen Abholzeit, bei Ihnen angekommen sein, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Rudigier Reisen im Büro per Telefon +43-6432-6622.
Sollte der Gast nicht spätestens zur angegebenen Transferzeit anwesend sein, bewerten wir das als NICHT ERSCHEINEN (NO SHOW). Aus Rücksicht auf andere Gäste fährt der Transfer ab - es entstehen dabei Stornokosten von 100% und es erfolgt keine Rückvergütung für bereits bezahlte Leistungen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten stellen wir ein Kostenpflichtiges Ersatzfahrzeug (Privattransfer) zur Verfügung. Berechnung der Abholzeit für Abreisetransfers zu den Flughäfen/Bahnhöfen: Für die Berechnung Ihrer Abholzeit benötigen wir die Abflugzeit Ihres Fluges oder Abfahrtszeit Ihres Zuges.

Auf Grund Ihrer Angaben, erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung die von uns berechnete Abholzeit. Bei unserer Berechnung planen wir ein normales Verkehrsaufkommen sowie an exponierten Tagen übliche Verkehrsverzögerungen ein. Wir Planen Großzügig um Komplikationen zu vermeiden. Akzeptiert der Gast die von uns berechnete und empfohlene Abholzeit liegt das pünktliche Erreichen des folgenden Termines oder Verkehrsträgers bei Rudigier Reisen. Sollte es jedoch trotz sorgfältiger Planung auf Grund von uns nicht voraussehbaren extremen Wetter- oder Verkehrsverhältnissen, Überdimensionalen Verkehrsstaus, Verkehrsunfälle, Straßensperren, Muren, Lawinen oder ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt zu Verzögerungen kommen und unsere Kunden dadurch den Flug oder Zug oder sonstigen Termin versäumen, ist jede Haftung von Rudigier Reisen ausgeschlossen. Die von Rudigier Reisen empfohlenen Abholzeiten können auf Gästewunsch jederzeit geändert werden, wird jedoch durch die Änderung die verfügbare Transferzeit verkürzt ist jede Haftung – wie oben beschrieben – ausgeschlossen. Die Verantwortung für das zeitgerechte erreichen folgender Termine oder Verkehrsträger liegt dann ausschließlich beim Gast. Am Ende jeder Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Personenbeförderung hat sich der Gast zu vergewissern, persönliche Wertgegenstände, Handys, Laptop, Gepäckstücke und ähnliches, aus dem Fahrzeug mitgenommen zu haben. Rudigier Reisen bemüht sich dennoch zurück gelassene Gegenstände zu sichern und aufzubewahren und für die Abholung an der Firmenadresse bereitzustellen. Jegliche dadurch entstehende Kosten für Aufbewahrung, Zustellung, Nachsendung etc. trägt der Gast. Rudigier Reisen kann jedoch keinerlei Haftung diesbezüglich übernehmen.

d. GEWÄHRLEISTUNG und STORNIERUNG

Stornogebühren ab Buchung:

  • Stornierung bis 10 Tage vor dem 1. Transfer 30%
  • ab 9 bis 1 Tag vor dem ersten Transfer 50%
  • ab 24 Stunden vor dem ersten Transfer 85%
  • Nicht Erscheinen – No Show 100%

Alle Prozentangaben beziehen sich auf den gesamten Transferpreis. Minimieren Sie Ihr Finanzielles Risiko durch unseren StornoSchutz. Im Rahmen der Buchung auf unseren Websites gibt es die Möglichkeit für nur EUR 5,00/Person einen Stornoschutz zu Buchen. In diesem Fall, ist nur bei Nicht Erscheinen (No Show) eine Stornogebühr von 50% des gesamten Transferpreises zu bezahlen.

Für alle anderen Stornierungen entstehen KEINE Stornogebühren und werden alle bereits bezahlten Beträge in voller Höhe rückerstattet. ACHTUNG – Der Stornoschutz gilt ausschließlich für bei Rudigier Reisen gebuchte Leistungen.

Sollte der Transfer aus nicht beeinflussbaren Gründen (Lawinen, Muren, Witterung,…) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich sein, kann der Transfer von Rudigier Reisen storniert werden. Die Transferkosten werden in diesem Fall an den Gast retourniert. Weitere Ansprüche stehen ihm jedoch keine zu. Bei Verspätungen der Flüge bei Anreise, kann der Kunde im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle, sofern es die Kapazität erlaubt, auf nachfolgende Transfers wechseln. Ein Anspruch dahingehend, kann aber nicht gewährt werden. Im Rahmen der Economy, Business, First und Luxury Class Transfers, wartet der Transferfahrer bis zum Erscheinen des Kunden. Eine Stunde Wartezeit ab planmäßiger Landung ist in diesem Fall kostenlos. Ab einer Stunde wird ein Stundensatz der jeweils gebuchten Kategorie verrechnet. Alle Kunden sind verpflichtet, sofort nach Bekannt werden einer drohenden Verspätung Rudigier Reisen unverzüglich zu informieren. Eventuell anfallende Kosten für Wartezeiten sind durch den Kunden an unseren Fahrer zu bezahlen. Auf Wunsch können diese Kosten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden, um diese an Dritte weiterverrechnen zu können.

Buchungsanfragen, Änderungen oder Ergänzungen der bestellten Services, einschließlich Stornierungen, die ab 24 Stunden vor dem 1.Transfer eingehen, gelten als Last-Minute-Anfragen, zu deren Annahme Rudigier Reisen nicht verpflichtet ist. Wir werden uns bemühen, auch kurzfristige Buchungsanfragen unserer Gäste so rasch als möglich zu Bearbeiten. Kurzfristige Änderungen bereits bestehender Buchungen sind per T. +43 6432 6622 und per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu unseren Bürozeiten 07:00-19:00 zu übermitteln.

Kurzfristige Buchungsanfragen sind ebenso zusätzlich per Tel. +43 6432 6622 zu unseren Bürozeiten zu avisieren.

2. Autovermietung

a. FAHRZEUGZUSTAND-/ÜBERPRÜFUNG

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Betriebsmitteln). Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort also vor Fahrtantritt zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht.

b. REPARATUREN

Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadensfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Rudigier Reisen einzuholen.

c. KRAFTSTOFF

Dem Mieter wird das Fahrzeug mit im Mietvertrag eingetragenem Kraftstofftankinhalt übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit demselben Kraftstofftankinhalt zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht dementsprechend betankt zurückgestellt, werden € 2,00 pro fehlendem Liter in Rechnung gestellt. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.

d. RESERVIERUNG

Die Reservierung eines Fahrzeuges ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig.

e. DOKUMENTE

Der Mieter muss zur Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, min. eine von Rudigier Reisen anerkannte Kreditkarte (MasterCard, VISA) sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

f. LENKER

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von einer weiteren im Mietvertrag erfassten Person gelenkt werden. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung von Rudigier Reisen – das Fahrzeug überlassen hat wie für eigenes Handeln. Eine allenfalls im Sinne der untenstehenden Bestimmungen vereinbarte Haftungsbeschränkung wird nicht wirksam, wenn er (oder eine ihm zuzurechnende Person) das Fahrzeug einem Dritten überlässt, ohne diesen im Vorhinein i.S. der oben stehenden Bestimmung gegenüber Rudigier Reisen namhaft zu machen.

g. BENUTZUNG

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf weiters nicht verwendet werden – zu motorsportlichen Zwecken - für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings - zur gewerblichen Personenbeförderung - zur Weitervermietung zur Personenbeförderung - zur Weitervermietung zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen - für Fahrten abseits befestigter Straßen.

h. FAHRTEN ins AUSLAND

Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union einzureisen.

i. MIETPREIS

Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Rudigier Reisen gültigen Tarife lt. Preisliste(n), sofern nicht ein besonderer Mietzins vereinbart ist. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholungskosten.

j. BEZAHLUNG/ KAUTION

Der Mietpreis inkl. sämtlicher weiterer Kosten wie Zustellung, Skiträger, Kindersitz … ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit (Kaution) in der von Rudigier Reisen vorgeschriebenen Höhe zu hinterlegen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und allfällige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzforderungen von Rudigier Reisen (einschließlich Selbstbehalte) und die Sicherheitsleistung (Kaution) über die Kreditkarte des Mieters abgerechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Konto- Deckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter Rudigier Reisen für alle dadurch entstehenden Mehrkosten (insbes. Rückbuchungsspesen, Verzugszinsen, etc.).

k. VERSICHERUNG

Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Wird Rudigier Reisen von dritter Seite aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, verursacht wurden - In Anspruch genommen, ohne dass dieser Versicherungsschutz (zur Gänze) greift, hat der Mieter Rudigier Reisen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe.

l. REINIGUNGS- ODER REPERATURKOSTEN

Sie sind für Reparaturkosten für Schäden oder die notwendige Reinigung von Fahrzeugen verantwortlich, die Zahlungen an den Fahrer oder an Rudigier Reisen ermöglichen.

l. UNFÄLLE/ DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen vergleichbaren Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber Rudigier Reisen in geeigneter Form nachzuweisen. Der Mieter hat nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese Feststellung erschwert oder verhindert. Ohne vorherige Rücksprache mit Rudigier Reisen darf der Mieter jedoch kein Verschuldensanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, Rudigier Reisen unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgefüllten Unfallberichtes (unter Angabe aller ihm bekannten potentiellen Zeugen) zu unterrichten. Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung der in den genannten Pflichten (Obliegenheiten i.S. des § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatz- verpflichtung des Mieters gegenüber Rudigier Reisen Einfluss gehabt hat oder doch mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen.

m. HAFTUNG von RUDIGIER REISEN

Rudigier Reisen haftet nicht für Sachen, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelassen werden.

n. HAFTUNG des MIETERS

Sofern nicht im Einzelfall anderes ausdrücklich vereinbart ist, haftet der Mieter gegenüber Rudigier Reisen für alle Schäden am Fahrzeug und dessen Einrichtungen bzw. für den Verlust (Diebstahl u.ä.) des Fahrzeuges (und dessen Einrichtungen), soweit diese Schäden bzw. der Verlust zwischen der Übernahme des Fahrzeuges durch ihn und der Rückstellung desselben eingetreten sind. Diese Haftung ist nicht an ein persönliches Verschulden des Mieters an dem eingetretenen Schaden gebunden. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

o. HAFTUNGSREDUZIERUNG/ VOLLKASKOVERSICHERUNG

Der Mieter kann die Haftung für Schäden aus Unfällen durch Zahlung eines besonderen Entgeltes lt. Preisliste auf den von Rudigier Reisen vorgegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Rahmen einer Vollkaskoversicherung beschränken. In diesem Fall haftet er für Schäden aus Verkehrsunfällen nur dann, wenn er oder Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben; Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt durch eine Person gelenkt wurde (einer Person überlassen war), die entgegen der Bestimmung f. dieser Bedingungen nicht im Vorhinein gegenüber Rudigier Reisen namhaft gemacht wurde. Der Lenker des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt nicht über eine gültige Lenkerberechtigung verfügte oder die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus vergleichbaren Gründen beeinträchtigt war; Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt entgegen der Bestimmung des Punktes g. dieser Bedingungen benutzt wurde; - er oder der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begangen hat, soweit die berechtigten Interessen von Rudigier Reisen an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Schaden nicht während der vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (also insbesondere bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges) - Der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist. (Punkt h. dieser Bedingungen) Eine Haftungsbeschränkung im Sinne der vorstehenden Bedingung gilt nicht für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fehlbetankung, Verrutschen von Ladegut, Bremsmanöver, unsachgemäße Handhabung von Schneeketten oder Gepäckträgern, unsachgemäßer Beladung, Fahrten abseits befestigter Straßen, Nichtverschließen von Verdecken/Fenstern bei Regen und Wind, Nicht-Beachtung der maximalen Höhe und Breite des Fahrzeuges (bei Einfahrten, Brücken, Tunnels, u.ä.) sowie bei ungenügender Fahrzeugsicherung (unverschlossenes Fahrzeug, Stecken-Lassen des Schlüssels) u.ä. eintreten. Ebenso wenig gilt sie für vom Mieter und seinen Beifahrern verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen des Fahrzeug- Innenraumes (wie z.B. Brandlöcher in den Sitzen u.ä.), soweit diese keine unmittelbaren Unfallfolgen darstellen, für beschädigte Reifen sowie für die Kosten der Ersatzbeschaffung verlorener Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere. Eine derartige vereinbarte Haftungsbeschränkung kann in keinem Fall eine Haftung von Rudigier Reisen für vom Mieter in das Fahrzeug eingebrachte und dort beschädigte oder gestohlene Gegenstände auslösen. Wird das Fahrzeug vom Mieter ohne geeignete Beaufsichtigung unzureichend gesichert (unversperrt bzw. mit im Fahrzeug zurückgelassenem Fahrzeugschlüssel) abgestellt oder werden vom Mieter im Fahrzeug Wertgegenstände in einer Weise zurückgelassen, dass sie von außen sichtbar sind, so gelten Diebstähle bzw. Einbruchsdiebstähle jedenfalls als grob fahrlässig verursacht, sodass eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung in diesem Falle nicht wirksam wird. Für die Auslegung von Zweifelsfragen zu dieser Haftungsbeschränkung, die im Mietvertrag bzw. diesen Bedingungen nicht klar beantwortet sind, sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (VersVG), die jeweiligen Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (siehe www.vvo.at) für die Kraftfahrzeug Kasko Versicherung (AKKB) sowie die hierzu ergangene Judikatur hilfsweise heranzuziehen. Wurde eine Haftungsbeschränkung vereinbart und liegt der tatsächliche Schaden unter dem vereinbarten Selbstbehalt, so wird lediglich der tatsächliche Schaden dem Mieter angelastet Sind zwischen Übernahme und dem Mieter angelastet. Sind zwischen Übernahme und Rückstellung des Fahrzeuges durch den Mieter mehrere Schäden am Fahrzeug entstanden, die nicht aus einem einheitlichen Unfallgeschehen herrühren, so hat der Mieter bei vereinbarter Haftungsbeschränkung den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall zu leisten (die vorstehende Bestimmung gilt aber sinngemäß).

p. ÜBERTRETUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN

Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter hält Rudigier Reisen hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen, Gebühren und sonstiger Kosten (insbesondere allfälliger angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von Rudigier Reisen als Halter des Fahrzeuges erheben. Rudigier Reisen wird bei diesbezüglichen Auskunftsersuchen von hierzu berechtigten Behörden die Daten des Mieters an dieselben weitergeben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Rudigier Reisen durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält Rudigier Reisen vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 20,- inkl. USt; Rudigier Reisen ist es unbenommen, einen weitergehenden nachweislichen Schaden geltend zu machen.

q. MAUTGEBÜHREN

Der Mieter hat für Benutzung von Autobahnen mit einem angemieteten rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen und hält Rudigier Reisen diesbezüglich schad- und klaglos.

r. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Verpflichtung des Mieters, bei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterfertigung des Vertrages außer Kraft. Änderungen - auch dieser Bestimmung - bedürfen der Schriftform.

GERICHTSSTAND

Gerichtstand: Bezirksgericht A-5600 St. Johann im Pongau. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.gasteintaxi.com veröffentlicht und sind im Büro Rudigier Reisen, Angerweg 6a, 5630 Bad Hofgastein ausgehängt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeglicher Form der Buchung und Inanspruchnahme jeglicher Leistung von Rudigier Reisen als akzeptiert.

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