Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEIN
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Firma Stefan Rudigier, Angerweg 4, 5630 Bad Hofgastein, nachfolgend Rudigier Reisen genannt, angebotene Beförderung von Gästen in jeglicher Form, Autovermietung sowie allen weiteren angebotenen Leistungen.
1. Personenbeförderung
a. ANMELDUNG/BUCHUNG
Die Transferanmeldung ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig. Mündliche Vereinbarungen betreffend der Erteilung von Aufträgen sowie Auftragsänderungen sind, ohne schriftliche Genehmigung/Bestätigung durch Rudigier Reisen gegenstandslos. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle müssen Buchung mindestens 24 Stunden vor An- bzw. Abreise durchgeführt werden, unter dieser Frist ist eine verbindliche Buchung nur mit Zustimmung von Rudigier Reisen möglich. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle gilt eine Mindesbeteiligung von 2 Personen.
b. BEZAHLUNG
Wurden keine anderen schriftlichen Bedingungen vereinbart gilt: Bei Buchung von An-/ und Abreise erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages direkt an den Transferfahrer in bar bei der Anreise oder durch Banküberweisung vor Anreise. Bei Buchung von Einzelfahrten ist der Gesamtbetrag vor Abfahrt direkt an den Fahrer in bar zu bezahlen. Das Zahlungsziel für sämtliche Rechnungen beträgt, sollte keine andere Vereinbarung bestehen, 14 Tage ab Leistungsdatum. Vereinbarte Reisebüroprovisionen werden nach fristgerechter Bezahlung des Gesamtbetrages gutgeschrieben. Bei Zahlungsverzug werden € 30,00 Mahnspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,5% p.a. verrechnet. Alle weiteren Kosten im Zuge der Einbringungsmaßnahmen werden ebenfalls dem Schuldner in Rechnung gestellt.
c. TRANSFER
Die Abreise erfolgt direkt vom Hotel des Kunden, welches vom Kunden mit genauer Adresse angegeben werden muss, um Namensgleichheiten der Hotels zu vermeiden. Der Kunde hat bei Abreise 10 min früher des Abholzeitpunktes am Hoteleingang zu warten und das Gepäck zu Verladung in das Fahrzeug bereit zu stellen und die Verladung zu überprüfen. Für zurügelassene Gepäckstücke haftet ausschließlich der Kunde. Es können dabei Wartezeiten entstehen. Wir bemühen uns jedoch Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, so fährt der Transfer ab und es erfolgt keinerlei Vergütung.
Die Abreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Transfer bei normalen Bedingungen zeitgerecht an den Flughäfen eintreffen kann. Vor allem an Samstagen ist auf Grund von erhöhtem Verkehr, Staus und Verkehrsbehinderungen eine längere Transferzeit zu erwarten. Der Kunde selbst hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen. Rudigier Reisen übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung für etwaiges zu spät kommen. Rudigier Reisen behält sich jedoch vor, gebuchte Transferzeit zu ändern um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Am Ende jeder Leistung im Rahmen der Personenbeförderung hat sich jeder Kunde zu vergewissern, persönliche Wertgegenstände, Handys, Laptop, Gepäckstücke und Ähnliches, aus dem Fahrzeug mitgenommen zu haben. Rudigier Reisen bemüht sich zurück gelassene Gegenstände zu sichern und aufzubewahren und für die Abholung an der Firmenadresse bereitzustellen, Rudigier Reisen kann jedoch keinerlei Haftung diesbezüglich übernehmen.
d. GEWÄHRLEISTUNG und STORNIERUNG
Stornierung bis 5 Tage vor Reiseantritt kostenfrei. Ab dem 4. – bis 2. Tag werden 50% verrechnet, unter 2 Tagen 100%.
Sollte der Transfer aus nicht beeinflussbaren Gründen (Lawinen, Muren, Witterung,…) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich sein, kann der Transfer von Rudigier Reisen storniert werden. Die Transferkosten werden diesfalls an den Kunden retourniert. Weitere Ansprüche stehen ihm jedoch keine zu.
Bei Verspätungen der Flüge bei Anreise, kann der Kunde im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle, sofern es die Kapazität erlaubt, auf nachfolgende Transfers wechseln. Ein Anspruch dahingehend kann aber nicht gewährt werden. Im Rahmen der Economy, Business und FirstClass Airport-Transfers wartet der Transferfahrer bis zum Erscheinen des Kunden. Eine Stunde Wartezeit ab planmäßiger Landung ist in diesem Fall Frei, ab einer Stunde wird ein Stundensatz der jeweils gebuchten Kategorie verrechnet.
Sollten auf Grund von Staus, Unfällen, Überlastungen von Straßen und Flughäfen Verspätungen entstehen, so haftet Rudigier Reisen nicht für das Erreichen des Fluges. Entsprechende Verspätungen sind besonders an Samstagen vom Kunden einzurechnen.
2. Autovermietung
a. FAHRZEUGZUSTAND-/ÜBERPRÜFUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (.insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Be-triebsmitteln).
Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht.
b. REPARATUREN
Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadensfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Rudigier Reisen.
c. KRAFTSTOFF
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit im Mietvertrag eingetragenem Kraftstofftankinhalt übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit demselben Kraftstofftankinhalt zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht dementsprechend betankt zurückgestellt, werden € 2,00 pro fehlendem Liter in Rechnung gestellt. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.
d. RESERVIERUNG
Die Reservierung eines Fahrzeuges ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig.
e. DOKUMENTE
Der Mieter muss zur Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, min. eine von Rudigier Reisen anerkannte Kreditkarte (MasterCard, VISA) sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
f. LENKER
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von einer weiteren im Mietvertrag erfassten Person gelenkt werden. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung von Rudigier Reisen – das Fahrzeug überlassen hat wie für eigenes Handeln. Eine allenfalls im Sinne der untenstehenden Bestimmungen vereinbarte Haftungsbeschränkung wird nicht wirksam, wenn er (oder eine ihm zuzurechnende Person) das Fahrzeug einem Dritten überlässt ohne diesen im Vorhinein i.S. der oben stehenden Bestimmung gegenüber SIXT namhaft zu machen
g. BENUTZUNG
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf weiters nicht verwendet werden
- zu motorsportlichen Zwecken
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- für Fahrten abseits befestigter Straßen.
h. FAHRTEN ins AUSLAND
Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union einzureisen.
i. MIETPREIS
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Rudigier Reisen gültigen Tarife lt. Preisliste(n) sofern nicht ein besonderer Mietzins vereinbart ist. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholungskosten.
j. BEZAHLUNG/ KAUTION
Der Mietpreis inkl. sämtlicher weiterer Kosten wie Zustellung, Skiträger, Kindersitz,… ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit (Kaution) in der von Rudigier Reisen vorgeschriebenen Höhe zu hinterlegen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und allfällige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzforderungen von Rudigier Reisen (einschließlich Selbstbehalte) und die Sicherheitsleistung (Kaution) über die Kreditkarte des Mieters abgerechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Konto-Deckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter Rudigier Reisen für alle dadurch entstehenden Mehrkosten (insbes. Rückbuchungsspesen, Verzugszinsen, etc.).
k. VERSICHERUNG
Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Wird Rudigier Reisen von dritter Seite aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, verursacht wurden, In Anspruch genommen, ohne dass dieser Versicherungsschutz (zur Gänze) greift, hat der Mieter Rudigier Reisen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe.
l. UNFÄLLE/ DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen vergleichbaren Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber Rudigier Reisen in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Mieter hat nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese Feststellung erschwert oder verhindert. Ohne vorherige Rücksprache mit Rudigier Reisen darf der Mieter jedoch kein Verschuldensanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, Rudigier Reisen unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgefüllten Unfallberichtes (unter Angabe aller ihm bekannten potentiellen Zeugen) zu unterrichten.
Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung der in den genannten Pflichten (Obliegenheiten i.S. des § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatzverpflichtung des Mieters gegenüber Rudigier Reisen Einfluss gehabt hat oder doch mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen.
m. HAFTUNG von RUDIGIER REISEN
Rudigier Reisen haftet nicht für Sachen, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelassen werden.
n. HAFTUNG des MIETERS
Sofern nicht im Einzelfall anderes ausdrücklich vereinbart ist, haftet der Mieter gegenüber Rudigier Reisen für alle Schäden am Fahrzeug und dessen Einrichtungen bzw. für den Verlust (Diebstahl u.ä.) des Fahrzeuges (und dessen Einrichtungen), soweit diese Schäden bzw der Verlust zwischen der Übernahme des Fahrzeuges durch ihn und der Rückstellung desselben eingetreten sind. Diese Haftung ist nicht an ein persönliches Verschulden des Mieters an dem eingetretenen Schaden gebunden. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
o. HAFTUNGSREDUZIERUNG/ VOLLKASKOVERSICHERUNG
Der Mieter kann die Haftung für Schäden aus Unfällen durch Zahlung eines besonderen Entgeltes lt. Preisliste auf den von Rudigier Reisen vorgegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Rahmen einer Vollkaskoversicherung beschränken. In diesem Fall haftet er für Schäden aus Verkehrsunfällen nur dann, wenn
- er oder Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt durch eine Person gelenkt wurde (einer Person überlassen war), die entgegen der Bestimmung f. dieser Bedingungen nicht im Vorhinein gegenüber Rudigier Reisen namhaft gemacht wurde;
- Der Lenker des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt nicht über eine gültige Lenkerberechtigung verfügte oder die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus vergleichbaren Gründen beein-trächtigt war;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt entgegen der Bestimmung des Punktes g. dieser Bedingungen benutzt wurde;
- er oder der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begangen hat, soweit die be-rechtigten Interessen von Rudigier Reisen an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- Der Schaden nicht während der vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (also insbesondere bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges)
- Der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist. (Punkt h. dieser Bedingungen)
Eine Haftungsbeschränkung im Sinne der vorstehenden Bedingung gilt nicht für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fehlbetankung, Verrutschen von Ladegut, Bremsmanöver, unsachgemäße Handhabung von Schneeketten oder Gepäckträgern, unsachgemäßer Beladung, Fahrten abseits befestigter Straßen, Nichtverschließen von Verdecken/Fenstern bei Regen und Wind, Nicht-Beachtung der maximalen Höhe und Breite des Fahrzeuges (bei Einfahrten, Brücken, Tunnels, u.ä.) sowie bei ungenügender Fahrzeugsicherung (unverschlossenes Fahrzeug, Stecken-Lassen des Schlüssels) u.ä. eintreten. Ebenso wenig gilt sie für vom Mieter und seinen Beifahrern verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen des Fahrzeug-Innenraumes (wie z.B. Brandlöcher in den Sitzen u.ä.), soweit diese keine unmittelbaren Unfallfolgen darstellen, für beschädigte Reifen sowie für die Kosten der Ersatzbeschaffung verlorener Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere.
Eine derartige vereinbarte Haftungsbeschränkung kann in keinem Fall eine Haftung von Rudigier Reisen für vom Mieter in das Fahrzeug eingebrachte und dort beschädigte oder gestohlene Gegenstände auslösen.
Wird das Fahrzeug vom Mieter ohne geeignete Beaufsichtigung unzureichend gesichert (unversperrt bzw. mit im Fahrzeug zurückgelassenem Fahrzeugschlüssel) abgestellt oder werden vom Mieter im Fahrzeug Wertgegenstände in einer Weise zurückgelassen, dass sie von außen sichtbar sind, so gelten Diebstähle bzw. Einbruchsdiebstähle jedenfalls als grob fahrlässig verursacht, sodass eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung in diesem Falle nicht wirksam wird.
Für die Auslegung von Zweifelsfragen zu dieser Haftungsbeschränkung, die im Mietvertrag bzw. diesen Bedingungen nicht klar beantwortet sind, sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (VersVG), die jeweiligen Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (siehe www.vvo.at) für die Kraftfahrzeug Kasko Versicherung (AKKB) sowie die hiezu ergangene Judikatur hilfsweise heranzuziehen.
Wurde eine Haftungsbeschränkung vereinbart und liegt der tatsächliche Schaden unter dem vereinbarten Selbstbehalt, so wird lediglich der tatsächliche Schaden dem Mieter angelastet.
Sind zwischen Übernahme und Rückstellung des Fahrzeuges durch den Mieter mehrere Schäden am Fahrzeug entstanden, die nicht aus einem einheitlichen Unfallgeschehen herrühren, so hat der Mieter bei vereinbarter Haftungsbeschränkung den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall zu leisten (die vorstehende Bestimmung gilt aber sinngemäß).
o. ÜBERTRETUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN
Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter hält Rudigier Reisen hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen, Gebühren und sonstiger Kosten (insbesondere allfälliger angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von Rudigier Reisen als Halter des Fahrzeuges erheben. Rudigier Reisen wird bei diesbezüglichen Auskunftsersuchen von hierzu berechtigten Behörden die Daten des Mieters an dieselben weitergeben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Rudigier Reisen durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält Rudigier Reisen vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 20,- inkl. USt; Rudigier Reisen ist es unbenommen, einen weitergehenden nachweislichen Schaden geltend zu machen.
p. MAUTGEBÜHREN
Der Mieter hat für Benutzung von Autobahnen mit einem angemieteten rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen und hält Rudigier Reisen diesbezüglich schad- und klaglos.
r. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Verpflichtung des Mieters, bei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterfertigung des Vertrages außer Kraft. Änderungen, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand: Bezirksgericht A-5600 St. Johann im Pongau. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.gasteintaxi.com veröffentlicht und sind im Büro Rudigier Reisen, Hamplplatz 7, 5630 Bad Hofgastein ausgehängt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingunen gelten bei jeglicher Form der Buchung und in Anspruchnahme jeglicher Leistung von Rudigier Reisen als akzeptiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEIN
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Firma Stefan Rudigier, Angerweg 4, 5630 Bad Hofgastein, nachfolgend Rudigier Reisen genannt, angebotene Beförderung von Gästen in jeglicher Form, Autovermietung sowie allen weiteren angebotenen Leistungen.
1. Personenbeförderung
a. ANMELDUNG/BUCHUNG
Die Transferanmeldung ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle müssen Buchung mindestens 24 Stunden vor An- bzw. Abreise durchgeführt werden, unter dieser Frist ist eine verbindliche Buchung nur mit Zustimmung von Rudigier Reisen möglich. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle gilt eine Mindesbeteiligung von 2 Personen.
b. BEZAHLUNG
Wurden keine anderen schriftlichen Bedingungen vereinbart gilt: Bei Buchung von An-/ und Abreise erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages direkt an den Transferfahrer in bar bei der Anreise oder durch Banküberweisung vor Anreise. Bei Buchung von Einzelfahrten ist der Gesamtbetrag vor Abfahrt direkt an den Fahrer in bar zu bezahlen. Das Zahlungsziel für sämtliche Rechnungen beträgt 14 Tage ab Leistungsdatum. Verzugszinsen werden mit 8% p.a. verrechnet.
c. TRANSFER
Die Abreise erfolgt direkt vom Hotel des Kunden, welches vom Kunden mit genauer Adresse angegeben werden muss, um Namensgleichheiten der Hotels zu vermeiden. Der Kunde hat bei Abreise 10 min früher des Abholzeitpunktes am Hoteleingang zu warten. Es können dabei Wartezeiten entstehen. Wir bemühen uns jedoch Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, so fährt der Transfer ab und es erfolgt keinerlei Vergütung.
Die Abreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Transfer bei normalen Bedingungen zeitgerecht an den Flughäfen eintreffen kann. Vor allem an Samstagen ist auf Grund von erhöhtem Verkehr, Staus und Verkehrsbehinderungen eine längere Transferzeit zu erwarten. Der Kunde selbst hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen. Rudigier Reisen übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung für etwaiges zu spät kommen. Rudigier Reisen behält sich jedoch vor, gebuchte Transferzeit zu ändern um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Am Ende jeder Leistung im Rahmen der Personenbeförderung hat sich jeder Kunde zu vergewissern, persönliche Wertgegenstände, Handys, Laptop, Gepäckstücke und Ähnliches, aus dem Fahrzeug mitgenommen zu haben. Rudigier Reisen bemüht sich zurück gelassene Gegenstände zu sichern und aufzubewahren und für die Abholung an der Firmenadresse bereitzustellen, Rudigier Reisen kann jedoch keinerlei Haftung diesbezüglich übernehmen.
d. GEWÄHRLEISTUNG und STORNIERUNG
Stornierung bis 5 Tage vor Reiseantritt kostenfrei. Ab dem 4. – bis 2. Tag werden 50% verrechnet, unter 2 Tagen 100%.
Sollte der Transfer aus nicht beeinflussbaren Gründen (Lawinen, Muren, Witterung,…) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich sein, kann der Transfer von Rudigier Reisen storniert werden. Die Transferkosten werden diesfalls an den Kunden retourniert. Weitere Ansprüche stehen ihm jedoch keine zu.
Bei Verspätungen der Flüge bei Anreise, kann der Kunde im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle, sofern es die Kapazität erlaubt, auf nachfolgende Transfers wechseln. Ein Anspruch dahingehend kann aber nicht gewährt werden. Im Rahmen der Economy, Business und FirstClass Airport-Transfers wartet der Transferfahrer bis zum Erscheinen des Kunden. Eine Stunde Wartezeit ab planmäßiger Landung ist in diesem Fall Frei, ab einer Stunde wird ein Stundensatz der jeweils gebuchten Kategorie verrechnet.
Sollten auf Grund von Staus, Unfällen, Überlastungen von Straßen und Flughäfen Verspätungen entstehen, so haftet Rudigier Reisen nicht für das Erreichen des Fluges. Entsprechende Verspätungen sind besonders an Samstagen vom Kunden einzurechnen.
2. Autovermietung
a. FAHRZEUGZUSTAND-/ÜBERPRÜFUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (.insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Be-triebsmitteln).
Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht.
b. REPARATUREN
Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadensfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Rudigier Reisen.
c. KRAFTSTOFF
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit im Mietvertrag eingetragenem Kraftstofftankinhalt übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit demselben Kraftstofftankinhalt zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht dementsprechend betankt zurückgestellt, werden € 2,00 pro fehlendem Liter in Rechnung gestellt. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.
d. RESERVIERUNG
Die Reservierung eines Fahrzeuges ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig.
e. DOKUMENTE
Der Mieter muss zur Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, min. eine von Rudigier Reisen anerkannte Kreditkarte (MasterCard, VISA) sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
f. LENKER
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von einer weiteren im Mietvertrag erfassten Person gelenkt werden. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung von Rudigier Reisen – das Fahrzeug überlassen hat wie für eigenes Handeln. Eine allenfalls im Sinne der untenstehenden Bestimmungen vereinbarte Haftungsbeschränkung wird nicht wirksam, wenn er (oder eine ihm zuzurechnende Person) das Fahrzeug einem Dritten überlässt ohne diesen im Vorhinein i.S. der oben stehenden Bestimmung gegenüber SIXT namhaft zu machen
g. BENUTZUNG
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf weiters nicht verwendet werden
- zu motorsportlichen Zwecken
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- für Fahrten abseits befestigter Straßen.
h. FAHRTEN ins AUSLAND
Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union einzureisen.
i. MIETPREIS
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Rudigier Reisen gültigen Tarife lt. Preisliste(n) sofern nicht ein besonderer Mietzins vereinbart ist. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholungskosten.
j. BEZAHLUNG/ KAUTION
Der Mietpreis inkl. sämtlicher weiterer Kosten wie Zustellung, Skiträger, Kindersitz,… ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit (Kaution) in der von Rudigier Reisen vorgeschriebenen Höhe zu hinterlegen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und allfällige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzforderungen von Rudigier Reisen (einschließlich Selbstbehalte) und die Sicherheitsleistung (Kaution) über die Kreditkarte des Mieters abgerechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Konto-Deckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter Rudigier Reisen für alle dadurch entstehenden Mehrkosten (insbes. Rückbuchungsspesen, Verzugszinsen, etc.).
k. VERSICHERUNG
Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Wird Rudigier Reisen von dritter Seite aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, verursacht wurden, In Anspruch genommen, ohne dass dieser Versicherungsschutz (zur Gänze) greift, hat der Mieter Rudigier Reisen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe.
l. UNFÄLLE/ DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen vergleichbaren Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber Rudigier Reisen in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Mieter hat nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese Feststellung erschwert oder verhindert. Ohne vorherige Rücksprache mit Rudigier Reisen darf der Mieter jedoch kein Verschuldensanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, Rudigier Reisen unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgefüllten Unfallberichtes (unter Angabe aller ihm bekannten potentiellen Zeugen) zu unterrichten.
Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung der in den genannten Pflichten (Obliegenheiten i.S. des § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatzverpflichtung des Mieters gegenüber Rudigier Reisen Einfluss gehabt hat oder doch mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen.
m. HAFTUNG von RUDIGIER REISEN
Rudigier Reisen haftet nicht für Sachen, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelassen werden.
n. HAFTUNG des MIETERS
Sofern nicht im Einzelfall anderes ausdrücklich vereinbart ist, haftet der Mieter gegenüber Rudigier Reisen für alle Schäden am Fahrzeug und dessen Einrichtungen bzw. für den Verlust (Diebstahl u.ä.) des Fahrzeuges (und dessen Einrichtungen), soweit diese Schäden bzw der Verlust zwischen der Übernahme des Fahrzeuges durch ihn und der Rückstellung desselben eingetreten sind. Diese Haftung ist nicht an ein persönliches Verschulden des Mieters an dem eingetretenen Schaden gebunden. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
o. HAFTUNGSREDUZIERUNG/ VOLLKASKOVERSICHERUNG
Der Mieter kann die Haftung für Schäden aus Unfällen durch Zahlung eines besonderen Entgeltes lt. Preisliste auf den von Rudigier Reisen vorgegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Rahmen einer Vollkaskoversicherung beschränken. In diesem Fall haftet er für Schäden aus Verkehrsunfällen nur dann, wenn
- er oder Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt durch eine Person gelenkt wurde (einer Person überlassen war), die entgegen der Bestimmung f. dieser Bedingungen nicht im Vorhinein gegenüber Rudigier Reisen namhaft gemacht wurde;
- Der Lenker des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt nicht über eine gültige Lenkerberechtigung verfügte oder die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus vergleichbaren Gründen beein-trächtigt war;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt entgegen der Bestimmung des Punktes g. dieser Bedingungen benutzt wurde;
- er oder der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begangen hat, soweit die be-rechtigten Interessen von Rudigier Reisen an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- Der Schaden nicht während der vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (also insbesondere bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges)
- Der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist. (Punkt h. dieser Bedingungen)
Eine Haftungsbeschränkung im Sinne der vorstehenden Bedingung gilt nicht für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fehlbetankung, Verrutschen von Ladegut, Bremsmanöver, unsachgemäße Handhabung von Schneeketten oder Gepäckträgern, unsachgemäßer Beladung, Fahrten abseits befestigter Straßen, Nichtverschließen von Verdecken/Fenstern bei Regen und Wind, Nicht-Beachtung der maximalen Höhe und Breite des Fahrzeuges (bei Einfahrten, Brücken, Tunnels, u.ä.) sowie bei ungenügender Fahrzeugsicherung (unverschlossenes Fahrzeug, Stecken-Lassen des Schlüssels) u.ä. eintreten. Ebenso wenig gilt sie für vom Mieter und seinen Beifahrern verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen des Fahrzeug-Innenraumes (wie z.B. Brandlöcher in den Sitzen u.ä.), soweit diese keine unmittelbaren Unfallfolgen darstellen, für beschädigte Reifen sowie für die Kosten der Ersatzbeschaffung verlorener Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere.
Eine derartige vereinbarte Haftungsbeschränkung kann in keinem Fall eine Haftung von Rudigier Reisen für vom Mieter in das Fahrzeug eingebrachte und dort beschädigte oder gestohlene Gegenstände auslösen.
Wird das Fahrzeug vom Mieter ohne geeignete Beaufsichtigung unzureichend gesichert (unversperrt bzw. mit im Fahrzeug zurückgelassenem Fahrzeugschlüssel) abgestellt oder werden vom Mieter im Fahrzeug Wertgegenstände in einer Weise zurückgelassen, dass sie von außen sichtbar sind, so gelten Diebstähle bzw. Einbruchsdiebstähle jedenfalls als grob fahrlässig verursacht, sodass eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung in diesem Falle nicht wirksam wird.
Für die Auslegung von Zweifelsfragen zu dieser Haftungsbeschränkung, die im Mietvertrag bzw. diesen Bedingungen nicht klar beantwortet sind, sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (VersVG), die jeweiligen Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (siehe www.vvo.at) für die Kraftfahrzeug Kasko Versicherung (AKKB) sowie die hiezu ergangene Judikatur hilfsweise heranzuziehen.
Wurde eine Haftungsbeschränkung vereinbart und liegt der tatsächliche Schaden unter dem vereinbarten Selbstbehalt, so wird lediglich der tatsächliche Schaden dem Mieter angelastet.
Sind zwischen Übernahme und Rückstellung des Fahrzeuges durch den Mieter mehrere Schäden am Fahrzeug entstanden, die nicht aus einem einheitlichen Unfallgeschehen herrühren, so hat der Mieter bei vereinbarter Haftungsbeschränkung den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall zu leisten (die vorstehende Bestimmung gilt aber sinngemäß).
o. ÜBERTRETUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN
Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter hält Rudigier Reisen hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen, Gebühren und sonstiger Kosten (insbesondere allfälliger angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von Rudigier Reisen als Halter des Fahrzeuges erheben. Rudigier Reisen wird bei diesbezüglichen Auskunftsersuchen von hierzu berechtigten Behörden die Daten des Mieters an dieselben weitergeben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Rudigier Reisen durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält Rudigier Reisen vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 20,- inkl. USt; Rudigier Reisen ist es unbenommen, einen weitergehenden nachweislichen Schaden geltend zu machen.
p. MAUTGEBÜHREN
Der Mieter hat für Benutzung von Autobahnen mit einem angemieteten rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen und hält Rudigier Reisen diesbezüglich schad- und klaglos.
r. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Verpflichtung des Mieters, bei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterfertigung des Vertrages außer Kraft. Änderungen, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand: Bezirksgericht A-5600 St. Johann im Pongau. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.gasteintaxi.com veröffentlicht und sind im Büro Rudigier Reisen, Hamplplatz 7, 5630 Bad Hofgastein ausgehängt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingunen gelten bei jeglicher Form der Buchung und in Anspruchnahme jeglicher Leistung von Rudigier Reisen als akzeptiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEIN
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von der Firma Stefan Rudigier, Angerweg 4, 5630 Bad Hofgastein, nachfolgend Rudigier Reisen genannt, angebotene Beförderung von Gästen in jeglicher Form, Autovermietung sowie allen weiteren angebotenen Leistungen.
1. Personenbeförderung
a. ANMELDUNG/BUCHUNG
Die Transferanmeldung ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle müssen Buchung mindestens 24 Stunden vor An- bzw. Abreise durchgeführt werden, unter dieser Frist ist eine verbindliche Buchung nur mit Zustimmung von Rudigier Reisen möglich. Im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle gilt eine Mindesbeteiligung von 2 Personen.
b. BEZAHLUNG
Wurden keine anderen schriftlichen Bedingungen vereinbart gilt: Bei Buchung von An-/ und Abreise erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages direkt an den Transferfahrer in bar bei der Anreise oder durch Banküberweisung vor Anreise. Bei Buchung von Einzelfahrten ist der Gesamtbetrag vor Abfahrt direkt an den Fahrer in bar zu bezahlen. Das Zahlungsziel für sämtliche Rechnungen beträgt 14 Tage ab Leistungsdatum. Verzugszinsen werden mit 8% p.a. verrechnet.
c. TRANSFER
Die Abreise erfolgt direkt vom Hotel des Kunden, welches vom Kunden mit genauer Adresse angegeben werden muss, um Namensgleichheiten der Hotels zu vermeiden. Der Kunde hat bei Abreise 10 min früher des Abholzeitpunktes am Hoteleingang zu warten. Es können dabei Wartezeiten entstehen. Wir bemühen uns jedoch Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, so fährt der Transfer ab und es erfolgt keinerlei Vergütung.
Die Abreise muss von Seiten des Kunden so gebucht sein, dass der Transfer bei normalen Bedingungen zeitgerecht an den Flughäfen eintreffen kann. Vor allem an Samstagen ist auf Grund von erhöhtem Verkehr, Staus und Verkehrsbehinderungen eine längere Transferzeit zu erwarten. Der Kunde selbst hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen. Rudigier Reisen übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung für etwaiges zu spät kommen. Rudigier Reisen behält sich jedoch vor, gebuchte Transferzeit zu ändern um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Am Ende jeder Leistung im Rahmen der Personenbeförderung hat sich jeder Kunde zu vergewissern, persönliche Wertgegenstände, Handys, Laptop, Gepäckstücke und Ähnliches, aus dem Fahrzeug mitgenommen zu haben. Rudigier Reisen bemüht sich zurück gelassene Gegenstände zu sichern und aufzubewahren und für die Abholung an der Firmenadresse bereitzustellen, Rudigier Reisen kann jedoch keinerlei Haftung diesbezüglich übernehmen.
d. GEWÄHRLEISTUNG und STORNIERUNG
Stornierung bis 5 Tage vor Reiseantritt kostenfrei. Ab dem 4. – bis 2. Tag werden 50% verrechnet, unter 2 Tagen 100%.
Sollte der Transfer aus nicht beeinflussbaren Gründen (Lawinen, Muren, Witterung,…) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich sein, kann der Transfer von Rudigier Reisen storniert werden. Die Transferkosten werden diesfalls an den Kunden retourniert. Weitere Ansprüche stehen ihm jedoch keine zu.
Bei Verspätungen der Flüge bei Anreise, kann der Kunde im Rahmen des LowCost Airport-Shuttle, sofern es die Kapazität erlaubt, auf nachfolgende Transfers wechseln. Ein Anspruch dahingehend kann aber nicht gewährt werden. Im Rahmen der Economy, Business und FirstClass Airport-Transfers wartet der Transferfahrer bis zum Erscheinen des Kunden. Eine Stunde Wartezeit ab planmäßiger Landung ist in diesem Fall Frei, ab einer Stunde wird ein Stundensatz der jeweils gebuchten Kategorie verrechnet.
Sollten auf Grund von Staus, Unfällen, Überlastungen von Straßen und Flughäfen Verspätungen entstehen, so haftet Rudigier Reisen nicht für das Erreichen des Fluges. Entsprechende Verspätungen sind besonders an Samstagen vom Kunden einzurechnen.
2. Autovermietung
a. FAHRZEUGZUSTAND-/ÜBERPRÜFUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (.insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Be-triebsmitteln).
Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht.
b. REPARATUREN
Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadensfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Rudigier Reisen.
c. KRAFTSTOFF
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit im Mietvertrag eingetragenem Kraftstofftankinhalt übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit demselben Kraftstofftankinhalt zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht dementsprechend betankt zurückgestellt, werden € 2,00 pro fehlendem Liter in Rechnung gestellt. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden.
d. RESERVIERUNG
Die Reservierung eines Fahrzeuges ist erst nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer schriftlichen (E-Mail, FAX, Brief) Bestätigung durch Rudigier Reisen gültig.
e. DOKUMENTE
Der Mieter muss zur Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, min. eine von Rudigier Reisen anerkannte Kreditkarte (MasterCard, VISA) sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
f. LENKER
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von einer weiteren im Mietvertrag erfassten Person gelenkt werden. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung von Rudigier Reisen – das Fahrzeug überlassen hat wie für eigenes Handeln. Eine allenfalls im Sinne der untenstehenden Bestimmungen vereinbarte Haftungsbeschränkung wird nicht wirksam, wenn er (oder eine ihm zuzurechnende Person) das Fahrzeug einem Dritten überlässt ohne diesen im Vorhinein i.S. der oben stehenden Bestimmung gegenüber SIXT namhaft zu machen
g. BENUTZUNG
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf weiters nicht verwendet werden
- zu motorsportlichen Zwecken
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- für Fahrten abseits befestigter Straßen.
h. FAHRTEN ins AUSLAND
Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union einzureisen.
i. MIETPREIS
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Rudigier Reisen gültigen Tarife lt. Preisliste(n) sofern nicht ein besonderer Mietzins vereinbart ist. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren sowie Zustellungs- und Abholungskosten.
j. BEZAHLUNG/ KAUTION
Der Mietpreis inkl. sämtlicher weiterer Kosten wie Zustellung, Skiträger, Kindersitz,… ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit (Kaution) in der von Rudigier Reisen vorgeschriebenen Höhe zu hinterlegen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und allfällige aus dem Mietverhältnis resultierende Schadenersatzforderungen von Rudigier Reisen (einschließlich Selbstbehalte) und die Sicherheitsleistung (Kaution) über die Kreditkarte des Mieters abgerechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Konto-Deckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter Rudigier Reisen für alle dadurch entstehenden Mehrkosten (insbes. Rückbuchungsspesen, Verzugszinsen, etc.).
k. VERSICHERUNG
Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Wird Rudigier Reisen von dritter Seite aufgrund von Schäden, die vom Mieter oder von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, verursacht wurden, In Anspruch genommen, ohne dass dieser Versicherungsschutz (zur Gänze) greift, hat der Mieter Rudigier Reisen diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe.
l. UNFÄLLE/ DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen vergleichbaren Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber Rudigier Reisen in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Mieter hat nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese Feststellung erschwert oder verhindert. Ohne vorherige Rücksprache mit Rudigier Reisen darf der Mieter jedoch kein Verschuldensanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, Rudigier Reisen unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgefüllten Unfallberichtes (unter Angabe aller ihm bekannten potentiellen Zeugen) zu unterrichten.
Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung der in den genannten Pflichten (Obliegenheiten i.S. des § 6 VersVG) führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung bzw. dem Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung, sofern diese Verletzung auf die Feststellung des Versicherungsfalles, die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung und/oder die Feststellung oder Umfang der Schadenersatzverpflichtung des Mieters gegenüber Rudigier Reisen Einfluss gehabt hat oder doch mit dem Vorsatz erfolgt ist, diese Leistungspflichten zu beeinflussen bzw. die Feststellung dieser Umstände zu beeinträchtigen.
m. HAFTUNG von RUDIGIER REISEN
Rudigier Reisen haftet nicht für Sachen, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelassen werden.
n. HAFTUNG des MIETERS
Sofern nicht im Einzelfall anderes ausdrücklich vereinbart ist, haftet der Mieter gegenüber Rudigier Reisen für alle Schäden am Fahrzeug und dessen Einrichtungen bzw. für den Verlust (Diebstahl u.ä.) des Fahrzeuges (und dessen Einrichtungen), soweit diese Schäden bzw der Verlust zwischen der Übernahme des Fahrzeuges durch ihn und der Rückstellung desselben eingetreten sind. Diese Haftung ist nicht an ein persönliches Verschulden des Mieters an dem eingetretenen Schaden gebunden. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
o. HAFTUNGSREDUZIERUNG/ VOLLKASKOVERSICHERUNG
Der Mieter kann die Haftung für Schäden aus Unfällen durch Zahlung eines besonderen Entgeltes lt. Preisliste auf den von Rudigier Reisen vorgegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Rahmen einer Vollkaskoversicherung beschränken. In diesem Fall haftet er für Schäden aus Verkehrsunfällen nur dann, wenn
- er oder Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt durch eine Person gelenkt wurde (einer Person überlassen war), die entgegen der Bestimmung f. dieser Bedingungen nicht im Vorhinein gegenüber Rudigier Reisen namhaft gemacht wurde;
- Der Lenker des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt nicht über eine gültige Lenkerberechtigung verfügte oder die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus vergleichbaren Gründen beein-trächtigt war;
- Das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt entgegen der Bestimmung des Punktes g. dieser Bedingungen benutzt wurde;
- er oder der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begangen hat, soweit die be-rechtigten Interessen von Rudigier Reisen an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- Der Schaden nicht während der vereinbarten Mietvertragsdauer eingetreten ist (also insbesondere bei verspäteter Rückstellung des Fahrzeuges)
- Der Schaden während einer unberechtigten Auslandsfahrt entstanden ist. (Punkt h. dieser Bedingungen)
Eine Haftungsbeschränkung im Sinne der vorstehenden Bedingung gilt nicht für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fehlbetankung, Verrutschen von Ladegut, Bremsmanöver, unsachgemäße Handhabung von Schneeketten oder Gepäckträgern, unsachgemäßer Beladung, Fahrten abseits befestigter Straßen, Nichtverschließen von Verdecken/Fenstern bei Regen und Wind, Nicht-Beachtung der maximalen Höhe und Breite des Fahrzeuges (bei Einfahrten, Brücken, Tunnels, u.ä.) sowie bei ungenügender Fahrzeugsicherung (unverschlossenes Fahrzeug, Stecken-Lassen des Schlüssels) u.ä. eintreten. Ebenso wenig gilt sie für vom Mieter und seinen Beifahrern verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen des Fahrzeug-Innenraumes (wie z.B. Brandlöcher in den Sitzen u.ä.), soweit diese keine unmittelbaren Unfallfolgen darstellen, für beschädigte Reifen sowie für die Kosten der Ersatzbeschaffung verlorener Fahrzeugschlüssel oder Fahrzeugpapiere.
Eine derartige vereinbarte Haftungsbeschränkung kann in keinem Fall eine Haftung von Rudigier Reisen für vom Mieter in das Fahrzeug eingebrachte und dort beschädigte oder gestohlene Gegenstände auslösen.
Wird das Fahrzeug vom Mieter ohne geeignete Beaufsichtigung unzureichend gesichert (unversperrt bzw. mit im Fahrzeug zurückgelassenem Fahrzeugschlüssel) abgestellt oder werden vom Mieter im Fahrzeug Wertgegenstände in einer Weise zurückgelassen, dass sie von außen sichtbar sind, so gelten Diebstähle bzw. Einbruchsdiebstähle jedenfalls als grob fahrlässig verursacht, sodass eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung in diesem Falle nicht wirksam wird.
Für die Auslegung von Zweifelsfragen zu dieser Haftungsbeschränkung, die im Mietvertrag bzw. diesen Bedingungen nicht klar beantwortet sind, sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (VersVG), die jeweiligen Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (siehe www.vvo.at) für die Kraftfahrzeug Kasko Versicherung (AKKB) sowie die hiezu ergangene Judikatur hilfsweise heranzuziehen.
Wurde eine Haftungsbeschränkung vereinbart und liegt der tatsächliche Schaden unter dem vereinbarten Selbstbehalt, so wird lediglich der tatsächliche Schaden dem Mieter angelastet.
Sind zwischen Übernahme und Rückstellung des Fahrzeuges durch den Mieter mehrere Schäden am Fahrzeug entstanden, die nicht aus einem einheitlichen Unfallgeschehen herrühren, so hat der Mieter bei vereinbarter Haftungsbeschränkung den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall zu leisten (die vorstehende Bestimmung gilt aber sinngemäß).
o. ÜBERTRETUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN
Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter hält Rudigier Reisen hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsstrafen, Gebühren und sonstiger Kosten (insbesondere allfälliger angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von Rudigier Reisen als Halter des Fahrzeuges erheben. Rudigier Reisen wird bei diesbezüglichen Auskunftsersuchen von hierzu berechtigten Behörden die Daten des Mieters an dieselben weitergeben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Rudigier Reisen durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält Rudigier Reisen vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 20,- inkl. USt; Rudigier Reisen ist es unbenommen, einen weitergehenden nachweislichen Schaden geltend zu machen.
p. MAUTGEBÜHREN
Der Mieter hat für Benutzung von Autobahnen mit einem angemieteten rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen und hält Rudigier Reisen diesbezüglich schad- und klaglos.
r. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Verpflichtung des Mieters, bei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterfertigung des Vertrages außer Kraft. Änderungen, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand: Bezirksgericht A-5600 St. Johann im Pongau. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.gasteintaxi.com veröffentlicht und sind im Büro Rudigier Reisen, Hamplplatz 7, 5630 Bad Hofgastein ausgehängt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingunen gelten bei jeglicher Form der Buchung und in Anspruchnahme jeglicher Leistung von Rudigier Reisen als akzeptiert.









